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30.03.2023

In aller Munde: das Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz

Der Abschlussbericht „Monitoring des Umsetzungsstandes der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen“ der Bundesregierung zeigte im Jahr 2021, dass mehr als 80% der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur unzureichend ihren Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette nachkommen. Die Konsequenz aus dieser Untersuchung war die Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (im weiteren als LkSG bezeichnet) durch den Bundestag, welches zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Was ist das Ziel des LkSG?

Ziel des LkSG ist es, die Transparenz der Lieferkette zu erhöhen sowie die Menschenrechte in der Lieferkette zu stärken.

Wer ist betroffen?

Betroffen durch das LkSG sind dabei alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit zunächst mehr als 3000 Mitarbeitern. Dieser Grenzwert reduziert sich ab 2024 auf 1000 Mitarbeiter. Dabei werden aber auch KMU mit deutlich weniger als 1000 Mitarbeiter in den Fokus rücken, da sich die Sorgfaltspflichten in die Lieferkette erstrecken und somit eben auch kleinere Zulieferer betreffen.

Des Weiteren ist auf EU-Ebene aktuell ein Lieferkettengesetz in Diskussion, welches bis 2024 verabschiedet werden soll. Dabei sieht das von der EU zu beschließende Gesetz noch schärfere Regeln vor. In Diskussion stehen hier weitere Anwendungsbereiche und Sorgfaltspflichten für Unternehmen sowie Haftbarkeiten auf zivilrechtlicher Basis.

Was bedeutet das für Unternehmen? 

Der Großteil des Welthandels findet in globalen Lieferketten statt. Dabei stellt das LkSG genau diese Verknüpfung in den Vordergrund und verpflichtet Unternehmen die Menschenrechte zu achten, den Umweltschutz zu stärken und dabei Verantwortung für die Lieferkette zu übernehmen. Insbesondere der Transparenz kommt hier eine große Rolle zu.

Für Unternehmen bedeutet dies also ihre ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu steuern und diese über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen aufrecht zu erhalten. Dabei sollen die ökologischen und sozialen Anforderungen in ein wettbewerbsfähiges Modell integriert werden. Die Unternehmen sind dabei zur Auskunft sowie Herausgabe der Daten und der Durchführung von Korrektivmaßnahmen verpflichtet.

Damit Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen können, gibt es diverse Nachhaltigkeits-Standards & -Benchmarks. Der United Nations Global Compact (UNGC) hat zum Beispiel zehn Kriterien für die Messung von Nachhaltigkeit in Lieferketten geschaffen, welche auf vier Bereiche verteilt sind.

Am Ende bleiben für Unternehmen nur zwei Richtungen, die sie gehen können: Entweder sie fokussieren sich auf die Mindestanforderungen und deren Umsetzung oder sie sehen das Thema Nachhaltigkeit & LkSG als Chance. Denn: Durch die öffentliche Aufmerksamkeit und die zahlreichen Diskussionen, sind immer mehr Kunden für das Thema sensibilisiert und richten auch ihre Kaufentscheidungen entsprechend aus. So können sich Unternehmen durch ihr Handeln einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen.
 

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung oder Fehlverhalten?

Bei Nichteinhaltung oder Fehlverhalten von Unternehmen bzgl. der Anforderungen des LkSG sieht das Gesetz Zwangs- & Bußgelder von bis zu 50.000€ bzw. bis zu 2 % des Jahresumsatzes bei fehlenden Abhilfemaßnahmen vor. Die 2 %-Strafe gilt dabei für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Umsatz. Weitere Strafen sind zu entrichten, wenn bspw. keine Präventionsmaßnahmen vorhanden sind und Beschwerdeverfahren (bis zu 8 Mio. Euro) sowie Risikoanalysen (bis zu 5 Mio. €) fehlen. Außerdem können Unternehmen zur Strafe auch für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
 

Wie kann Scheer unterstützen?

Als Scheer bieten wir ein breites Lösungsportfolio für Ihr Nachhaltigkeitsmanagement an. Die relevanten Prozesse sind in Unternehmen meist schon vorhanden und müssen nur entsprechend erweitert und angepasst werden. Für das LkSG sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • risikobasierter Ansatz zur Identifikation von Hotspots in der Lieferkette
  • individuelle Lieferantenansprache zum Daten- und Informationsaustausch
  • Bewertung, Priorisierung sowie Segmentierung der Lieferanten
  • Transparenz entlang der Lieferkette
  • kontinuierliches Risikomanagement zur Überwachung und Mitigation

Sprechen Sie uns an, denn Nachhaltigkeit und Profitabilität schließen sich nicht aus.

 

Autor: Alexander Neske